Die Düsseldorfer Friseurin Eftimia Stakoula kann aufatmen: Ihr Schlussbescheid für die Soforthilfe in Höhe von 7.000 Euro wurde für ungültig erklärt und sie muss das Geld nicht zurückzahlen. Doch das Urteil hat auch einen Haken: Selbstständige könnten trotzdem zur Kasse gebeten werden, wenn keine Notlage vorliegt. Die Landesregierung plant daher, die Schlussbescheide neu zu berechnen. Für Eftimia bedeutet das, dass sie wahrscheinlich einen Teil zurückzahlen muss, aber durch die genauere Angabe der Verwendung des Geldes wird die Summe vermutlich niedriger ausfallen.
Zurückzahlen oder nicht? Unklarheit bei Soforthilfen
Freude und Unsicherheit für Düsseldorfer Friseurin nach Gerichtsurteil zu Soforthilfe
Bild: SAT.1 NRW,