Das Oberverwaltungsgericht Münster hat eine wegweisende Entscheidung getroffen: Die Räumung der Baumhäuser im Hambacher Forst im September 2018 war rechtens. Damit wurde eine vorherige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln aufgehoben. Eine Klage eines Baumhausbewohners gegen die Räumungsaktion wurde abgewiesen.
Der Kläger hatte das Baumhaus als seine Wohnung genutzt, jedoch hat er nach Angaben des Gerichts gegen Brandschutzvorschriften und andere Bestimmungen verstoßen. Das Bauministerium hatte die Räumungsweisung unter Berücksichtigung des Schutzes von Leib und Leben ausgesprochen, was vom Gericht als angemessen bewertet wurde.
Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster stellt somit klar, dass die Räumung der Baumhäuser rechtmäßig erfolgte. Diese Entscheidung hat erhebliche Auswirkungen auf den jahrelangen Streit um den Hambacher Forst und stärkt die Position der Behörden. Der Schutz von Sicherheit und Ordnung wird in diesem Fall über individuelle Nutzung und Protest gestellt.