1. Hochwasser / Überschwemmungen
Achtung – das kann teuer werden! Eine normale Hausrat- oder Gebäudeversicherung greift hier grundsätzlich nicht! Heißt also: vollgelaufene Keller und Folgeschäden sind in der Regel nicht versichert. Versicherungsschutz besteht nur, wenn Sie eine Erweiterung des Versicherungsschutzes auf sogenannte „Elementarschäden“ haben.
2. Sturmschäden
Hier greift die Hausrat- oder Gebäudeversicherung – aber nur wenn sie nachweisen können, dass der Sturm mindestens Stärke acht hatte. Dann werden abgedeckte Dächer, kaputte Fenster oder Schäden durch umgefallene Bäume gezahlt.
3. Schäden am Auto
Hier sind Sturm- oder Hagelschäden nur dann mitversichert, wenn Sie eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen haben. Aber: Wer sein Fahrzeug in hochwassergefährdetem Gebiet parkt und nicht sofort nach der ersten Behörden-Warnung wegfährt oder Überschwemmungsgebiete hineinfährt, handelt eventuell grob fahrlässig und bekommt den Schaden nur teilweise ersetzt.
4. Überspannungsschäden durch Blitze
Sind Elektrogeräte nach einem Gewitter beschädigt, greift die Versicherung nicht automatisch. Achten Sie darauf, dass der Überspannungsschutz extra in den Versicherungsvertrag aufgenommen wird. Sonst müssen Sie selbst für Reparaturen oder Ersatz zahlen.
Quelle: Bund der Versicherten