Kölner Apothekerin vor Bundesgerichtshof: Revision nach tragischem Vorfall
Schwangere und Kind gestorben: Revision
Eine Apothekerin in Köln wurde wegen fahrlässiger Tötung und unterlassener Hilfeleistung zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Staatsanwaltschaft forderte eine höhere Strafe wegen versuchten Mordes und hat nun Revision eingelegt. Der Vorwurf: Die 52-jährige Apothekerin soll versehentlich eine giftige Substanz in einen Glukosebehälter gefüllt haben, was tragischerweise zum Tod einer schwangeren 28-Jährigen und ihres Kindes führte. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe wird nun den Fall erneut prüfen.
Bild: SAT.1 NRW,