Polizeibeamte erschießen Teenager
Polizeibeamte schossen gestern in Dortmund auf einen 16-jährigen Jugendlichen. Nach einer Not-Op stirbt er. Er soll die Einsatzkräfte mit einem Messer bedroht haben. Dieser Fall macht viele sehr betroffen – und die Frage steht im Raum: Waren die am Ende tödlischen Schüsse das letzte Mittel? Im NRW Polizeigesetz heißt es: „Schusswaffen dürfen nur gebraucht werden, wenn andere Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges erfolglos angewendet sind oder offensichtlich keinen Erfolg versprechen.“, Was ist gestern passiert?
Bild: SAT.1 NRW,