Neue EU-Datenschutz-Verordnung: Was ändert sich für mich als Verbraucher?
1. Texte besser verständlich
⇒ Datenschutzerklärungen sollen zukünftig klar formuliert und für jeden verständlich sein. Bisher sind sie meistens sehr lang und in komplizierter Juristensprache verfasst.
2. Mehr Rechte
⇒ Recht auf unkomplizierte Auskunft was über uns gespeichert ist
⇒ Recht auf Korrektur der Daten
⇒ Recht auf Löschung unserer Daten
⇒ Recht auf eine Kopie der gespeicherten Daten, wenn wir von einem sozialen Netzwerk in ein anderes wechseln wollen
3. Mehr Kontrolle über Notwendigkeit der Daten
⇒ Es dürfen nur noch die Daten gespeichert werden, die wirklich notwendig sind. Zum Beispiel braucht eine Wetter-App keinen Zugriff auf das Adressbuch oder den Fotospeicher im Smartphone.
4. Beschwerden einreichen wird einfacher
⇒ Wer sich über Verstöße beschweren will, muss sich nicht mehr an Aufsichtsbehörden an den Firmensitzen wenden (die oft im Ausland sind). Das geht jetzt in Deutschland, also auch auf Deutsch.
5. Härtere Strafen
⇒ Zur Zeit besträft das Bußgeld maximal 300.000 Euro. Demnächst sind es 20 Millionen Euro oder 4% des weltweiten Jahresumsatzes (je nachdem was höher ist.). Bei Facebook zum Beispiel wären das 1,3 Milliarden Euro Strafe.
(Die neue Verordnung ist ab dem 25.05.2018 europaweit gültig.)