Diese Regeln gelten ab dem 28.05.2021:
Stufe 3: Inzidenz 100-50,1 | Stufe 2: Inzidenz 50-35,1 | Stufe 1: Inzidenz unter 35 | |
Kontakt-Beschränkungen: | Treffen im öffentlichen Raum erlaubt für Angehörige aus 2 Haushalten | Treffen im öffentlichen Raum erlaubt für Angehörige aus 3 Haushalten | Treffen im öffentlichen Raum erlaubt für Angehörige aus 5 Haushalten |
Kultur: | Außen-Veranstaltungen mit bis zu 500 Personen, Sitzplan und Test. Konzerte innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 250 Personen, Sitzplan und Test. | Konzerte innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 500 Personen, Sitzplan und Test. Museen usw. ohne Termin. | Veranstaltungen außen und innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 1.000 Personen, Sitzplan und Test. Ab 01.09.: Musikfestivals mit bis zu 1.000 Zuschauern mit Test und genehmigtem Konzept. |
Sport: | Kontaktfreier Außensport mit bis zu 25 Personen Freibäder für Sportausübung (keine Liegewiesen) mit Test Außen bis zu 500 Zuschauer mit Test, Sitzplan | Außen Kontaktsport mit bis zu 25 Personen, kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung Innen (einschl. Fitnessstudios) Außen bis zu 1.000 Zuschauer, max. 33 Prozent der Kapazität, ohne Test, innen bis zu 500 Zuschauer mit Test und Sitzordnung | Außen und innen Kontaktsport mit bis zu 100 Personen mit Test. Außen über 1.000 Zuschauer, max. 33 Prozent der Kapazität, innen bis zu 1.000 Zuschauer mit Test, max. 33 Prozent der Kapazität, Wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: Innensport ohne Test Ab 01.09.: Sportfeste ohne Personenbegrenzung mit genehmigtem Konzept mit Test. |
Freizeit: | Öffnung kleinerer Außeneinrichtungen: Minigolf, Kletterpark, Hochseilgarten mit Test. Freibäder für Sportbetrieb mit Test. Ausflugsfahrten mit Schiffen usw. mit Außenbereichen und Test. | Öffnung aller Bäder, Saunen usw. und Indoorspielplätzen mit Test und Personenbegrenzung. Wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 50: Freizeitparks und Spielbanken mit Test und Personenbegrenzung Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen und ähnlichen Einrichtungen mit Test. | + Freibäder ohne Test Bordelle usw. mit Test + Clubs und Diskotheken mit Außenbereichen bis zu 100 Personen mit Test. ab 01.09.: wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: Clubs und Diskotheken auch Innenbereich und ohne Personenbegrenzung mit Test und genehmigtem Konzept. |
Gastronomie: | Außengastronomie mit Test und Platzpflicht. Wegfall vom Umkreis-Verzehrverbot. | Außengastronomie ohne Test. Öffnung von Innengastronomie mit Test und Platzpflicht Öffnung von Kantinen (für Betriebsangehörige ohne Test). | Wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: auch Innengastronomie ohne Test. |
Einzelhandel, der nicht Grundversorgung ist | Wegfall click & meet, ohne Test, Reduzierung der Kundenbegrenzung auf 1 Person pro 20 qm | Reduzierung der Kundenbegrenzung auf eine Person pro 10 qm | Wegfall Sonderregel für über 800 qm große Geschäfte |
Tourismus: | Ferienwohnungen, Camping, Wohnmobile mit Test. Öffnung von Hotels ohne Begrenzung auch für private Übernachtungen mit Frühstück, aber ohne weitere Innengastronomie; mit Test. Busreisen mit Test und Begrenzung (60 Prozent). | + volle gastronomische Versorgung für private Gäste | + Busreisen ohne Kapazitätsbegrenzung, wenn alle Teilnehmer aus Regionen mit Inzidenz ≤ 35 kommen. |
Private Veranstaltungen (ohne Partys): | – | außen bis zu 100, innen bis zu 50 Gäste mit Test. | außen bis zu 250 Gäste ohne Test, innen bis zu 100 Gäste mit Test. |
Partys: | – | – | außen bis zu 100, innen bis zu 50 Gäste jeweils mit Test, ohne Abstand. |
Großveranstaltungen: | – | – | ab 01.09.: Volksfeste, Schützenfeste, Stadtfeste usw. bis zu 1.000 Besucher mit genehmigtem Konzept. Wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: ohne Besucherbegrenuzung. |