Die Landesregierung erlässt die Cannabis-Ordnungswidrigkeiten-Verordnung. Großveranstaltungen wie Volksfeste und Kirmessen werden zu Cannabis-Verbotszonen. Verstöße können mit Bußgeldern von 50 bis 500 Euro geahndet werden. Kiffen in Anwesenheit von Minderjährigen kann sogar mit bis zu 1000 Euro bestraft werden.