Nach Obdachlosenmord: Jugendliche zu fünf und sechs Jahren Haft verurteilt
Das Landgericht Detmold fällt im Fall des gewaltsam getöteten Obdachlosen aus Horn-Bad Meinberg das Urteil: Totschlag. Ein minderjähriger Täter erhält eine Haftstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten, während die beiden anderen Jugendlichen für fünf Jahre ins Gefängnis müssen. Die Ex-Freundin des Opfers äußerte sich schockiert: ‚Wie können Kinder Menschen so verletzen?‘ Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Bild: SAT.1 NRW,