Erstes Sicherheitspaket der Landesregierung
– Einführung Telekommunikationsüberwachung und Quellen-Telekommunikationsüberwachung
Bedeutet: Die NRW-Polizei kann damit künftig auch auf verschlüsselte digitale Inhalte zugreifen, zum Beispiel in sogenannten Messengerdiensten wie „WhatsApp“.
– Erweiterung Unterbindungsgewahrsam
Bedeutet: Es gibt die Möglichkeit in Ausnahmefällen den sogenannten Unterbindungsgewahrsam bis zu einem Monat zu verlängern. Bisher können Gefährder vorsorglich nur maximal 48 Stunden in Gewahrsam genommen werden.
– Einführung Aufenthalts- und Kontaktverbote
Bedeutet: Die Aufenthalts- und Kontaktverbote sollen die Kommunikation von terroristischen Gefährdern wirksam einschränken.
– Einführung Elektronische Aufenthaltsüberwachung
Bedeutet: Mit Hilfe von elektronischen Fußfesseln sollen die Gefährder zukünftig rund um die Uhr überwacht werden können.
– Ausweitung Videoüberwachung
Bedeutung: Soll vor allem gegen Diebesbanden und Drogendealer in unseren Innenstädten helfen.
– Einführung Polizeiliche Anhalte- und Sichtkontrollen im öffentlichen Verkehrsraum („Strategische Fahndung“)
Bedeutung: Verdachtsunabhängige Kontrollen sollen vor allem reisende Täter, zum Beispiel Einbrecherbanden, die über die Grenze einsickern und wieder ausreisen stoppen. Ein polizeilicher Anlass sei dabei stets erforderlich.
– Einführung der Gefahrenbegriffe „drohende Gefahr“ und „drohende terroristische Gefahr“
– Aufnahme von Distanzelektroimpulsgeräten („Taser“) in den Waffenkatalog des Polizeigesetzes Nordrhein-Westfalen
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