EINZELHANDEL
Lebensmittelgeschäfte dürfen bis auf Weiteres zur
Sicherstellung der Versorgung auch sonn- und feiertags von 13 bis 18
Uhr öffnen -Ostern bildet die Ausnahme. Das gilt auch für
Wochenmärkte, Lieferdienste, Apotheken und Geschäfte des Großhandels.
Läden müssen jedoch Sorge für erforderliche Hygiene tragen und
Warteschlangenbildung vermeiden, in dem der Zutritt gesteuert wird.
FREIZEIT UND VERANSTALTUNGEN
Alle Kneipen, Bars, Clubs, Diskotheken,
Spielhallen und Spielbanken müssen schließen. Auch das kulturelle
Leben steht still: Theater, Kinos, Museen sind zur Schließung
verpflichtet. Zudem müssen Fitnessstudios, Saunen, Schwimmbäder zu
bleiben. Trainings in Sportvereinen oder Treffen in sonstigen
Freizeiteinrichtungen fallen flach. Auch Musik- oder Volkshochschulen
oder andere außerschulische Lernorte müssen geschlossen bleiben. Im
Freien sollen keine Menschen zusammenkommen: Alle Spiel- und
Bolzplätze werden ab Mittwoch gesperrt. Freizeit- und Tierparks
müssen schließen.
GASTSTÄTTEN UND RESTAURANTS
Restaurants, Cafés und Gaststätten
dürfen ab Mittwoch nur noch bis 15 Uhr geöffnet werden. Wer darauf
angewiesen ist, sich Essen zu beschaffen, soll das können, sagte
Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) am Dienstag. Besucherzahlen
sollen reglementiert werden und Tische mit einem Mindestabstand von
zwei Metern gestellt werden. Hotels und Pensionen dürfen außerdem
keine Touristen mehr beherbergen. Manche Städte, wie etwa Köln, gehen
bereits über den Erlass hinaus und haben Gaststätten gänzlich
geschlossen.
GOTTESDIENSTE UND RELIGIÖSE VERSAMMLUNGEN
Die Kirchen und Religionsgemeinschaften haben sich verpflichtet, ihre Gottesdienste,
Gebete und andere Zusammenkünfte abzusagen. Solange sich die
Gläubigen daran halten, sieht die Landesregierung keine
Notwendigkeit, ein behördliches Verbot zu erlassen.
SCHULEN, KINDERBETREUUNG, UNIS
Vorerst bis zum Ende der Osterferien
fällt in den Schulen der Unterricht aus. Auch Kindertagesstätten und
die Einrichtungen der Tagespflege sind geschlossen -Ausnahmen gelten
nur für Eltern, deren berufliche Tätigkeit für das Funktionieren der
kritischen Infrastruktur unabkömmlich ist und die nachweisen können