Zu unserem Beitrag bieten wir einen Service für Hörgeschädigte an.
Lesen Sie den Text unseres Beitrages hier nach:
Die Kölner Ärztin Astrid Eichhorn hat heute vorm Bundesgerichtshof in Karlsruhe erreicht, dass ihre Daten vom Bewertungsportal „Jameda“ gelöscht werden.
Das Gericht erklärt, was die Ärztin so geärgert hat:
„Auf Portalen von Ärzten die nicht bezahlen wird Werbung von örtlicher Konkurrenz eingeblendet, die bezahlen.“, so Dietlind Weinland vom Bundesgerichtshof.
Da fragt man sich als Kunde schon: Welchen Bewertungsportalen im Internet kann man allgemein eigentlich noch trauen – und wo verschaffen sich Anbieter mit Geld einen Vorteil.
Wer sich im Internet Rat sucht, sollte immer aufpassen – rät die Verbraucherzentrale.
Das Ärzteportal „Jameda“ hat heute auf das Urteil des BGH reagiert und will etwas verändern.
Und das könnte Signalwirkung haben für andere Portale – Sie sind grundsätzlich erlaubt – solange sie sich neutral verhalten und nur Informationen vermitteln.
Und das heißt am Ende sogar: Die Kölner Ärztin könnte dann auch auf „Jameda“ wieder erscheinen.