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Kein Schmerzensgeld
Mehr als 400.000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld hat Kaufmann Karim P. vom Land Nordrhein-Westfalen gefordert – Das Kölner Landgericht hat die Klage heute abgewiesen. 2011 wurde Karim P. von einem Spezialeinsatzkommando am Kölner Großmarkt durch Schüsse im Gesicht, an den Armen und den Beinen verletzt. Beim Einsatz sollte der 57-jährige festgenommen werden. Das Gericht entschied heute, dass die Schüsse der Polizei gerechtfertigt gewesen seien, da Karim P. zuvor selbst das Feuer aus seinem Audi R8 eröffnet habe. Zuvor war Karim P. bereits wegen illegalen Waffenbesitzes und Bedrohung einer Mitarbeiterin zu einem Jahr Gefängnis auf Bewährung verurteilt worden.