Horrorhaus von Höxter: Sicherungsverwahrung für den Täter
Das Landgericht Paderborn hat entschieden, dass Wilfried W. nach Verbüßung seiner Haftstrafe in Sicherungsverwahrung kommt. W. wurde wegen der grausamen Tötung von zwei Frauen im sogenannten „Horror-Haus von Höxter“ verurteilt. Das Gericht betrachtet ihn als gefährlich und stützt sich dabei auf die Einschätzung zweier Gutachter, die ihn als gefühlskalt, manipulativ und ohne Reue beschrieben haben. Die Staatsanwaltschaft argumentiert, dass es kein milderes Mittel als die Sicherungsverwahrung gibt, um die Öffentlichkeit vor gefährlichen Tätern zu schützen.
Bild: SAT.1 NRW,