Teilnahmebedingungen „Gewinnspiel: Deine Chance auf den Euro Jackpot“
Das Gewinnspiel wird in Kooperation zwischen SAT.1 NRW/WestCom und Westlotto (Kooperationspartner) durchgeführt. Der Kooperationspartner stellt als Gewinnsponsor die Preise für das Gewinnspiel. Während der Durchführung des Gewinnspiels vertritt SAT.1 NRW den Kooperationspartner und verspricht die ausgelobten Gewinne in eigenem Namen. Weder WestCom noch Sat.1 NRW werden hierdurch zu einer eigenen Leistung verpflichtet, es sei denn, SAT.1 NRW ist in dem konkreten Fall selbst Sponsor des Gewinns.
- Wer hat die Chance auf einen Spielschein?
Die Chance auf einen Spielschein haben alle Personen über 18 Jahre, sofern sie nicht Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen von „SAT.1 NRW“, der WestCom Media Group, Westlotto oder Verwandte von Mitarbeitern dieser Unternehmen sind, die SAT.1 NRW bei Facebook abonniert und eine Person in den Kommentaren markiert haben. - Was müsst ihr tun?
Für die Chance auf einen Spielschein müsst ihr SAT.1 NRW bei Facebook abonniert und eine Person in den Kommentaren markiert haben. Der Gewinnspielzeitraum befindet sich in der Zeit vom 01.02.2018 bis zum 02.02.2018, 10:00 Uhr.
Die Gewinner erklären sich alle bereit im Falle eines Gewinns für einen Beitrag im Rahmen des Regionalmagazins „SAT.1 NRW“ sowie auf allen Social-Media-Kanälen von SAT.1 NRW mitzuwirken. - Gewinnspielzeitraum:
Vom 01.02.2018 bis zum 02.02.2018, 10:00 Uhr. - Wie ermitteln wir die Gewinner?
Per Losverfahren. - Wie erhält der Gewinner den Gewinn?
Der Gewinner / die Gewinnerin wird über eine Facebook-Nachricht über seinen Gewinn informiert. Mit der Antwort auf die Nachricht, in der der Gewinner an SAT.1 NRW seine Adresse mitteilt, stimmt der Gewinner gleichzeitig diesen Teilnahmebedingungen zu. Die Übermittlung der Adresse ist notwendig, damit SAT.1 NRW weiß, wohin der Gewinn zu senden ist. Die Adresse wird nicht an Dritte weitergegeben. Sollte sich ein ermittelter Gewinner nicht mit einer Nachricht innerhalb von einer Stunde bei SAT.1 NRW melden, wird ein neuer Gewinner entsprechend der Bestimmungen von Punkt 5 ermittelt. Die Gewinnübergabe erfolgt postalisch. Eine Barauszahlung des Gewinns ist in keinem Falle möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. - Wie geht es dann weiter?
Nach Ermittlung des Gewinners wird sich die Redaktion davon überzeugen, ob er nach Punkt 1 den Gewinn entgegen nehmen darf. Sollte dies nicht der Fall sein, verfällt ein möglicher Gewinnanspruch und es wird ein neuer Gewinner entsprechend der Bestimmungen von Punkt 5 ermittelt. - Was ist der Gewinn?
Ein Spielschein für die Ziehung des Euro Jackpots am 02.02.2018 von Westlotto.
8. Eine Auszahlung des Gewinns sowie Teilauszahlungen sind ausgeschlossen.
Diese Aktion steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt und / oder organisiert. Der Empfänger der von Euch bereitgestellten Informationen ist nicht Facebook, sondern „SAT.1 NRW“.