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Was ist GMail?
Mit dieser Frage beschäftigt sich seit heute das Oberverwaltungsgericht Münster. Konkret geht es darum, ob der Email-Dienst von Google ein sogenannter Telekommunikationsdienst ist, wie die Bundesnetzagentur behauptet. Laut Gesetz müsste Google in diesem Fall Nutzerdaten zum Beispiel bei Polizeiermittlungen weitergeben. Google selbst verweigert seit 2010 die Meldung als Telekommunikationsdienst – die Klage des Unternehmens wurde 2015 in erster Instanz abgewiesen.
Das Urteil in Münster könnte weitere Konsequenzen für Online-Dienste wie Skype oder WhatsApp haben, die dann ebenfalls als Telekommunikationsdienste eingestuft werden könnten.