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Bild: SAT.1 NRW,
Bild: SAT.1 NRW,
Wann habe ich einen Anspruch auf Entschädigung?
Einen Anspruch auf Entschädigung haben Sie, wenn eines dieser Kriterien erfüllt ist:
– Verspätung von mindestens drei Stunden
– Annullierung des Fluges
– verpasster Anschlussflug
– Nichtbeförderung (Überbuchung).
Damit die EU-Verordnung 261/2004 greift, muss das Reiseziel in der EU liegen und der Flug von einer Fluggesellschaft mit Sitz in der EU durchgeführt worden sein. Die Verordnung gilt außerdem bei allen Flügen, die in der EU gestartet sind. Es gibt einige Ausnahmefälle, in denen die Fluggesellschaft die Entschädigung nicht leisten muss, zum Beispiel bei sogenannten außergewöhnlichen Umständen.
Ursache für eine Verspätung oder Annullierung sind. Hierfür kann die Fluggesellschaft nicht verantwortlich gemacht werden und sie ist nicht zu einer Ausgleichszahlung verpflichtet.
Was ist bei Flugplanänderungen oder umgeleiteten Flügen?
Ihr Flug wurde umgeleitet zum Beispiel wegen eines Nachtlandeverbots? Hier muss geprüft werden, wann Sie schlussendlich an Ihrem Endziel angekommen sind. Bei einer Ankunft später als drei Stunden als geplant haben Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Anspruch auf Entschädigung. Bei Flugplanänderungen hängt es davon ab, wann Sie darüber informiert wurden und wann Sie schlussendlich an Ihrem Ziel angekommen sind.
Wie hoch ist der Anspruch auf Entschädigung?
Die Höhe der finanziellen Entschädigung hängt von der Länge der Flugstrecke ab.
– Bei einer Flugstrecke bis 1.500 km sind es 250 Euro
– Bei einer Flugstrecke von 1.500-3.500 km sind es 400 Euro
– bei einer Flugstrecke ab 3.500 km, die über die Grenzen der EU hinaus geht, sind es 600 Euro.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Entschädigung um 50 Prozent gemindert werden. Laut EU-Verordnung müssen die Entschädigungen pro Person ausgezahlt werden, unabhängig von der Höhe des Flugticket-Preises.
Habe ich einen Anspruch bei vergünstigten oder kostenlosen Tickets?
Wenn Sie zu einem Sondertarif geflogen sind, haben Sie leider keinen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung. Ein Spezialtarif ist ein reduzierter Tarif, der für die Öffentlichkeit nur mittelbar oder nicht unmittelbar verfügbar ist. Auch kostenlose Tarife zählen hierzu. Tickets, die im Rahmen von kommerziellen Programmen, wie einem Vielfliegerprogramm, von Fluggesellschaften erworben sind, fallen nicht unter die Kategorie Spezialtarife.
Wie lange rückwirkend kann ich meinen Anspruch auf Entschädigung geltend machen?
Mindestens drei Jahre – bis fast vier Jahre. Die Drei-Jahres-Frist beginnt ab Jahresende: Wer zum Beispiel am 1. Januar 2015 geflogen ist, kann seine Entschädigung noch bis zum 31. Dezember 2018 einfordern – also fast vier Jahre rückwirkend.