Zu unserem Beitrag bieten wir einen Service für Hörgeschädigte an.
Lesen Sie den Text unseres Beitrages hier nach:
Er darf nicht mehr als Arzt arbeiten. Auch wenn der Mann In seiner Praxis in Bad Lippspringe keine Kinderpornos geschaut hat und es wohl auch keine Übergriffe gab – die Berufserlaubnis wurde ihm entzogen. Das Gericht in Minden argumentiert heute, der Mediziner. Habe das Vertrauen in den Beruf Arzt verletzt. Elisbeth von Coellen war Patientin bei ihm, vertrauen kann auch Sie nicht mehr.
Ins Gefängnis muss der Mediziner nicht, aber auch Rainer Becker von der deutschen Kinderhilfe fordert höhere Strafen für den Besitz von Kinderpornos.
„Das ist indirekt Beihilfe zur Gewalt an Kindern weil Produzenten von Filmen die auch nur verkaufen können wenn es Leute gibt die das kaufen und sich angucken.“, erklärt Rainer Becker von der deutschen Kinderhilfe.
Der Arzt hat ab heute einen Monat Zeit um gegen das Urteil vorzugehen, aber Patienten wie Elisabeth von Coellen würden sowieso nie wieder zu ihm gehen.
Ihr Vertrauen hat der Arzt also auf jeden Fall verloren.