Wann Sie Ansprüche auf eine Entschädigung haben und weitere wichtige Infos zu diesem Thema finden Sie hier.
Zu unserem Beitrag bieten wir einen Service für Hörgeschädigte an.
Lesen Sie den Text unseres Beitrages hier nach:
Das sind die Erinnerungen an einen eigentlichen Traumurlaub. Stundenlang mit hunderten Menschen auf engstem Raum – Betten in der Hotellobby und das alles über eineinhalb Tage. Bilder die Gudrun und Dietmar Jezek aus Bergkamen auch eine Woche danach noch sichtlich mitnehmen.
Gudrun und Dietmar Jezek erzählen: „Es war einfach nur ein Horrotrip. Wartende Menschen die keine Sitzmöglichkeit hatten – die wussten nicht mehr wohin. Die haben einfach mitten in der Halle gelegen und haben da campiert. Chaos pur. Können Sie sich vorstellen wie es da gerochen hat. Können Sie sich vorstellen wie die Toiletten da ausgesehen haben und wie es da gerochen hat?“
Es ist der erste Urlaub nach Dietmars schwerer Kopfoperation. 14 Tage ist alles perfekt auf Lanzarote – bis zur Abreise. Um 8:30 Uhr wird das Paar aus dem Hotel abgeholt. Es zieht ein Schlechtwetterfront auf. Der Flug um 10:40 Uhr wird gestrichen. Die Maschine muss auf einer Nachbarinsel landen. Doch erst um 21:30 Uhr werden die Fluggäste in ein Hotel gebracht.
Dietmar Jezek sagt: „Die sagten dann: Wie 80 Gäste – uns sind nur 30 avisiert worden – wir haben gar nicht so viele Zimmer.“
Die Lösung: In der Hotellobby schlafen oder ein Zimmer mit fremden Gästen teilen.
Gudrun Jezek sagt: „Es gab Tumulte an der Rezeption – es gab Menschen die gesagt haben wir teilen uns hier kein Zimmer.“
Um 16:30 am nächsten Tag soll es dann wieder zum Flughafen gehen. Über eine Stunde später werden die Reisenden abgeholt. Der Flug geht dann statt um 18:30 Uhr um 20 Uhr. Und weil es dann wegen des Nachtflugverbots in Düsseldorf zu spät wird – muss der Flug nach Köln umgeleitet werden. Nach 44 Stunden sind die Jezeks dann endlich zu Hause.
Die Erholung ist futsch und Dietmar muss sich zwei zusätzliche Urlaubstage nehmen. Jetzt fordern sie die rund 2600 Euro Reisekosten von TUI zurück – doch das wird schwer.
Jasmin Dienstel, EU-Claim Flugrechtsexpertin sagt: „Einen Anspruch auf Entschädigung besteht für das Flugproblem unserer Meinung nach nicht, weil hier schlechte Wetterverhältnisse zu Grunde lagen. Was man auf jeden Fall machen sollte ist, dass man die zusätzlichen Kosten bei der Airline geltend macht.“
Tui äußert sich heute auf unsere Nachfrage hin und verspricht trotzdem den Jezeks eine Entschädigung für diesen Horrortrip.